Welche Google-Bewertungen verstoßen gegen die Richtlinien?
Die Google-Richtlinien für Rezensionen im Klartext: Diese acht Kategorien führen regelmäßig zur Entfernung – mit Beispielen aus der Praxis.

Google formuliert seine Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte bewusst allgemein. Für Unternehmer ist entscheidend, wie sie in der Praxis ausgelegt werden. Aus hunderten Einreichungen wissen wir, welche Kategorien regelmäßig zur Entfernung führen – und welche fast nie.
1. Kein echter Kundenkontakt
Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen beruhen. Kann dem Konto kein Besuch, Kauf oder Termin zugeordnet werden, ist das der häufigste und erfolgreichste Meldegrund. Typisches Beispiel: eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text von einem Profil, das am selben Tag zehn Betriebe in drei Städten bewertet hat.
2. Interessenkonflikte
Bewertungen von Mitbewerbern, aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern sowie abgelehnten Bewerbern sind unzulässig. Ebenso Bewertungen, die man für das eigene Unternehmen schreibt oder gegen Bezahlung abgibt.
3. Beleidigung, Hass und Drohungen
Schmähkritik („Der Chef ist ein Idiot“), diskriminierende Aussagen und Drohungen werden zuverlässig entfernt. Harte, aber sachliche Kritik dagegen nicht.
4. Falsche Tatsachenbehauptungen
„Hier wurde mir Geld gestohlen“ ist eine Tatsachenbehauptung, keine Meinung. Lässt sie sich widerlegen, ist die Bewertung angreifbar – Google verlangt hier allerdings meist belastbare Nachweise.
5. Verwechslung
Bewertungen, die erkennbar ein anderes Unternehmen betreffen – gleicher Name, andere Stadt, andere Branche – werden nach Hinweis entfernt.
6. Spam und Werbung
Links, Telefonnummern, Werbung für andere Betriebe oder mehrfach kopierte Texte verstoßen gegen die Richtlinien.
7. Persönliche Daten
Bewertungen, die volle Namen von Mitarbeitern, Adressen oder Gesundheitsdaten preisgeben, sind unzulässig – unabhängig vom Inhalt der Kritik.
8. Off-Topic
Politische Statements, Kommentare zu Nachrichtenereignissen oder Bewertungen, die sich auf etwas ganz anderes beziehen, gehören nicht in ein Unternehmensprofil.
Was fast nie entfernt wird
Echte, wenn auch unfaire Kritik („zu teuer“, „zu langsam“).
Sternebewertungen ohne Text von echten Kunden.
Meinungen, die Ihnen einfach nicht gefallen.
In diesen Fällen zählt die Antwort: sachlich, freundlich, lösungsorientiert. Sie schreiben sie nicht für den Verfasser, sondern für die nächsten hundert Leser.


