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Richtlinien5. September 2026

Welche Google-Bewertungen verstoßen gegen die Richtlinien?

Die Google-Richtlinien für Rezensionen im Klartext: Diese acht Kategorien führen regelmäßig zur Entfernung – mit Beispielen aus der Praxis.

Google formuliert seine Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte bewusst allgemein. Für Unternehmer ist entscheidend, wie sie in der Praxis ausgelegt werden. Aus hunderten Einreichungen wissen wir, welche Kategorien regelmäßig zur Entfernung führen – und welche fast nie.

1. Kein echter Kundenkontakt

Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen beruhen. Kann dem Konto kein Besuch, Kauf oder Termin zugeordnet werden, ist das der häufigste und erfolgreichste Meldegrund. Typisches Beispiel: eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text von einem Profil, das am selben Tag zehn Betriebe in drei Städten bewertet hat.

2. Interessenkonflikte

Bewertungen von Mitbewerbern, aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern sowie abgelehnten Bewerbern sind unzulässig. Ebenso Bewertungen, die man für das eigene Unternehmen schreibt oder gegen Bezahlung abgibt.

3. Beleidigung, Hass und Drohungen

Schmähkritik („Der Chef ist ein Idiot“), diskriminierende Aussagen und Drohungen werden zuverlässig entfernt. Harte, aber sachliche Kritik dagegen nicht.

4. Falsche Tatsachenbehauptungen

„Hier wurde mir Geld gestohlen“ ist eine Tatsachenbehauptung, keine Meinung. Lässt sie sich widerlegen, ist die Bewertung angreifbar – Google verlangt hier allerdings meist belastbare Nachweise.

5. Verwechslung

Bewertungen, die erkennbar ein anderes Unternehmen betreffen – gleicher Name, andere Stadt, andere Branche – werden nach Hinweis entfernt.

6. Spam und Werbung

Links, Telefonnummern, Werbung für andere Betriebe oder mehrfach kopierte Texte verstoßen gegen die Richtlinien.

7. Persönliche Daten

Bewertungen, die volle Namen von Mitarbeitern, Adressen oder Gesundheitsdaten preisgeben, sind unzulässig – unabhängig vom Inhalt der Kritik.

8. Off-Topic

Politische Statements, Kommentare zu Nachrichtenereignissen oder Bewertungen, die sich auf etwas ganz anderes beziehen, gehören nicht in ein Unternehmensprofil.

Was fast nie entfernt wird

  • Echte, wenn auch unfaire Kritik („zu teuer“, „zu langsam“).

  • Sternebewertungen ohne Text von echten Kunden.

  • Meinungen, die Ihnen einfach nicht gefallen.

In diesen Fällen zählt die Antwort: sachlich, freundlich, lösungsorientiert. Sie schreiben sie nicht für den Verfasser, sondern für die nächsten hundert Leser.

Bereit für ein Google-Profil ohne unfaire Bewertungen?

Senden Sie uns den Link zu Ihrem Profil. Innerhalb von 24 Stunden wissen Sie, welche Bewertungen realistisch entfernbar sind – kostenlos und ohne Vorkasse.

Google-Unternehmensprofil · MünchenRistorante Da Marco 4,6 · 312 Bewertungen
Letzte 90 Tage Bewertungen prüfen
Eingereicht34seit Auftragsstart
Nicht mehr sichtbar2882 % der eingereichten
In Prüfung bei Google6Ø 6 Tage Bearbeitung
Rating-Verlauf3,9 → 4,6+0,7 Sterne
Nicht mehr sichtbare Bewertungenletzte 8 Wochen
Häufigste VerstößeLetzte 90 Tage
Kein Kundenkontakt38 %
Beleidigung / Rufschädigung21 %
Mitbewerber14 %
Spam & Off-Topic11 %
Verwechslung9 %
Ex-Mitarbeiter7 %
Basis: 34 eingereichte Bewertungen · je Bewertung ein Hauptgrund
BearbeitungslisteNeu erkannt
MM
Max M.vor 3 Tagen
Nicht mehr sichtbar
Kein Kundenkontakt nachweisbar
AN
Anonymer Nutzervor 1 Woche
In Prüfung bei Google
Mitbewerber / Werbung
JK
Jana K.vor 2 Wochen
Eingereicht
TW
T. Webervor 3 Wochen
Prüfbar
Beleidigende Inhalte
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